Es gibt mit Sicherheit eine ganze Reihe guter Gründe, warum man ab und an DSL kündigen möchte. Möglicherweise möchte man einen DSL Vertrag kündigen und einen anderen unterschreiben, weil der einem besser behagt. Möglicherweise wechselt man auch zu einem Wohnort ins Ausland oder aber die DSL Kündigung wird notwendig, weil der DSL Kunde verstorben ist. Ganz einfach ist es allerdings nicht in allen Fällen, wenn Sie DSL kündigen möchten. Zwei wichtige Begriffe, die dabei eine Rolle spielen, lauten Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Die Mindestvertragslaufzeit bestimmt die Zeit bis zur ersten Möglichkeit, eine reguläre DSL Kündigung auszusprechen. Wirft man etwa einen Blick auf die größeren DSL Anbieter in Deutschland, so müssen Mindestvertragslaufzeiten von einem Monat bis zu 24 Monaten vergehen, ehe sich ein DSL Vertrag kündigen lässt. Zwei Jahre an einen Anbieter gebunden zu sein, ist mittlerweile eine recht lange Zeit, in der DSL kündigen im Allgemeinen ausgeschlossen ist.
Die Kündigungsfrist ist derjenige Zeitraum, der vom Zeitpunkt vergeht, an dem Sie DSL kündigen und Ihren DSL Anschluss damit aufgeben, bis zum Zeitpunkt, an dem diese DSL Kündigung auch gültig wird. Diese Frist reicht bei den großen DSL Anbietern von zwei Wochen bis zu drei Monaten. Wer sich die Option offen halten möchte, seinen DSL Vertrag zu kündigen und das bei Bedarf so schnell wie möglich, der sollte auf Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen achten. Bisweilen werden DSL Kunden von den Anbietern allerdings Sonderkündigungsrechte eingeräumt. Rechtlich sind Anbieter nur selten dazu gezwungen, zuzustimmen, wenn Sie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit DSL kündigen möchten. Einige zeigen jedoch Kulanz gegenüber ihren Kunden und gewähren in einigen Fällen das Sonderkündigungsrecht, ohne es zu müssen. Solche Fälle können beispielsweise durch die Privatinsolvenz eines Kunden entstehen oder durch den Tod des DSL-Kunden, wenn die Angehörigen den DSL Vertrag kündigen möchten.
Informationsquellen im Internet können in solchen Fällen wertvolle Recherchequellen sein so z.B. www.stern.de. DSL-Portale halten mitunter auch Spezialseiten für die DSL Kündigung bereit. Wer DSL kündigen möchte und das eventuell vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, sollte sich dort einmal erkundigen. Menschen, die ihren DSL Vertrag kündigen möchten, haben aber noch andere Informationen, die sie aus besagten Internetportalen ziehen können. Zu diesen Informationen gehören etwa Antworten auf die Frage, ob man seine E-Mail-Adresse mitnehmen kann, wenn man den DSL Vertrag kündigen möchte. Und die Frage, wie das mit der Mindestvertragslaufzeit nach einem Umzug aussieht: Gut möglich, dass sie dann wieder von vorne beginnt.