Gibt es eigentlich eine zwingende Option bzw. Notwendigkeit, beim Abschluss eines Handyvertrages ein Handy mit Vertrag dazuzukaufen? Die Antwort auf diese Frage heißt ganz klar „nein“. Ganz im Gegenteil, beim Abschluss eines Handy Neuvertrages kann es durchaus sinnvoll sein, den Anspruch auf ein subventioniertes Vertragshandy links liegen zu lassen.
Nehmen wir als Beispiel das Handy „XY“, welches einen offiziellen Preis (ohne Vertrag) von 129,95€ hat. Beim Anbieter „Z“ wird das Handy bei Abschluss eines Neuvertrages mit einer monatlichen Grundgebühr von 29,95 € zum scheinbar sensationellen Preis von 4,95 € angeboten. Dieser Anbieter aber bietet den gleichen Vertrag ohne subventioniertes Handy für 19,95 € pro Monat an. Gehen wir einmal von einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten aus, so heißt dies, dass der Kunde mit dem Vertrag ohne subventioniertes Handy pro Monat glatte 10 € spart, was auf zwei Jahre gesehen einer Ersparnis von 240 € gleichkommt. Da das Handy unsubventioniert lediglich 129,95 € kostet, würde der Kunde in diesem Fall und auf zwei Jahre hochgerechnet tatsächlich 110 € sparen. Unter dem Strich müsste man in diesem Fall ganz klar dazu raten, den Vertrag ohne subventioniertes Handy abzuschließen und das Handy zum unsubventionierten Preis, in diesem Fall 129,95€, zu kaufen. Aufgrund obigen Beispiels würde man dennoch sparen. Da aber viele Menschen ihr Augenmerk auf günstige Handy mit Vertrag legen und wenn möglich ein Handy kostenlos dazu haben möchten, stellen viele die oben aufgeführte Rechnung erst gar nicht an.
Andere Anbieter wiederum bieten etwaige Guthaben, zusätzlich freie Minuten und SMS Kontingente für den Fall, dass der Kunde kein subventioniertes Mobiltelefon mitnimmt. Am Ende muss man einfach kühl rechnen, indem man die Ersparnis beim Vertrag ohne Handy zum offiziellen Verkaufspreis in Relation setzt.
Der Vorteil des Kaufes eines Handys ohne Vertrag ist außerdem, dass dieses meist keinen SIM-Lock hat. Mit diesem SIM-Lock sperren Netzanbieter oft die bei Ihnen subventionierten Handys gegen die Nutzung mit einer Sim – Karte eines anderen Anbieters. Man möchte hiermit unterbinden, dass ein subventioniertes, also verbilligt herausgegebenes Handy, mit der Karte eines konkurrierenden Anbieters genutzt werden kann, zumindest solange nicht, bis sich die Subvention aufgrund der monatlichen Grundgebühren amortisiert hat. Man muss sich als Kunde somit für 12 oder teilweise auch 24 Monate an den Dienstanbieter binden, bei dem man das vergünstigte Handy erworben hat. Nach Ablauf dieser Zeit kann der SIM-Lock des Handys dann kostenfrei herausgenommen werden.