Wenn Sie den Wunsch haben, Ihren alten Handyvertrag zu kündigen, sollten Sie sich vorher genau informieren und erst dann konkrete Schritte einleiten. Nur so können Sie sicher gehen, dass die Kündigung weitestgehend reibungslos verläuft und für Sie nicht noch mit zusätzlichen Kosten oder anderen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Darüber hinaus empfiehlt es sich grundsätzlich immer, vor der Entscheidung für einen ganz bestimmten Anbieter einen Vergleich der einzelnen Provider durchzuführen. Dies ist vor allem deshalb sehr wichtig, weil der gesamte Handymarkt in ständiger Bewegung ist und die einzelnen Anbieter laufend neue Tarife mit immer neuen Preis- oder Vertragsstrukturen herausbringen.
Mindestvertragslaufzeiten beachten
Grundsätzlich können Sie ihren Handyvertrag erst mehrere Monate vor dem Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit kündigen. Sie ist zwar bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich geregelt, beträgt jedoch fast überall 24 Monate. Nur O2, 1 & 1 oder Vodafone bieten auch kürzere Laufzeiten von 3, 6 oder 12 Monaten an. Vereinzelt gibt es sogar Tarife, die nur eine Laufzeit von einem Monat haben. Auch hier muss jedoch eine bestimmte Kündigungsfrist eingehalten werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Sie Ihren aktuellen Handyvertrag kündigen können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um dies herauszufinden. Sie könnten Ihre Vertragsdaten zum Beispiel über das Online-Kundenportal einsehen oder direkt in Ihre schriftlichen Vertragsunterlagen schauen. Außerdem könnten Sie auch eine Anfrage bei Ihrem zuständigen Kundenservice stellen.
Sonderkündigungsrecht
Nur dann, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und müssen dann nicht das Ende der Vertragslaufzeit abwarten. Solch ein Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Handyanbieter vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbringt.
Wurde der Vertrag online oder per Telefon abgeschlossen, fällt er unter das sogenannte Fernabsatzgesetz und kann dann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Schriftliche Kündigung
Eine Kündigung des aktuellen Handyvertrages sollte in jedem Falle in schriftlicher Form erfolgen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Ihr Handyprovider die Kündigung auch erhält und ordnungsgemäß bearbeitet. Dabei sollten Sie grundsätzlich immer darauf bestehen, dass Ihnen die Kündigung schriftlich bestätigt wird.
Wenn Sie das Kündigungsschreiben nicht selbst formulieren möchten, haben Sie auch Gelegenheit, einen Kündigungsassistenten im Internet zu nutzen. Dort können Sie sich dann aus speziell dafür vorbereiteten Textbausteinen Ihr eigenes Kündigungsschreiben zusammenstellen.
Rufnummernmitnahme
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihre alte Handynummer auch nach einem Wechsel des Providers zu behalten, ist dies in der Regel problemlos möglich. Wichtig ist dabei nur, dass sowohl der alte als auch der neue Handyprovider von der beabsichtigten Rufnummernmitnahme Kenntniss erlangen. Nur so kann sie auch realisiert werden.
Außerdem sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Rufnummernmitnahme zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo die Nummer noch aktiv und nicht bereits abgeschaltet ist.
Zuerst müssen Sie den alten Handyvertrag kündigen und die Bestätigung abwarten. Ist dies erfolgt, können Sie den neuen Handyvertrag abschließen und dabei gleichzeitig die Rufnummernmitnahme beantragen. Der neue Provider wird sich dann mit Ihrem alten Provider in Verbindung setzen und dort Ihre Kundendaten abgleichen. Ist alles in Ordnung, steht einer Rufnummernmitnahme nichts mehr im Wege. Sie ist allerdings gebührenpflichtig und kostet je nach Anbieter (Gebühr des alten Mobilfunkproviders) zwischen 25 und 30 Euro.
SIM-Lock
In den allermeisten Fällen ist es üblich, dass das Handy oder das Smartphone auch vom selben Anbieter bezogen wird, bei dem auch der Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde. Wollen Sie dieses Handy nach einem Providerwechsel weiter nutzen wollen, ist dies meist nicht so ohne weiteres möglich. Dies gilt besonders dann, wenn Sie das Handy damals zu einem Vorteilspreis erworben haben und die Mindestvertragslaufzeit noch nicht geendet hat. In diesem Falle wird es in der Regel mit einem SIM-Lock versehen, den Sie bei der Weiternutzung entsperren lassen müssten.
Diese Entsperrung ist jedoch oft sehr teuer und kostet manchmal bis zu 100 Euro. Deshalb sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob Sie Ihr altes Handy wirklich weiternutzen oder nicht doch ein neues Handy bei Ihrem neuen Anbieter erwerben möchten. Diese Vorgehensweise hat den großen Vorteil, dass Sie ein modernes Handy erwerben, welches dann auch auf dem neuesten Stand der Technik ist. Viele Handyprovider halten auch attraktive Sonderangebote für Neukunden bereit. In Verbindung mit einem Vertragsabschluss kann ein Handy manchmal schon für einen Euro erworben werden.